Eine Episode, welche oftmals abgeschrieben und kopiert wurde, wollen wir hier wiedergeben. Hier geht es nicht um Pfarrgeschichte oder Höfegeschichte, sondern um den Zehent.
Staffler schreibt (Band 1, Heft 2, Seite 595, aus dem Jahre 1842) „über die Ursacheder Ausscheidung des Aschbacher Hofes aus seinem Seelsorg-Sprengel von Volders und dessen Zuteilung zur Pfarre Mils gibt uns eine von der Tradition aufbewahrte Anekdote Aufschluß’.
Hier eine Kopie aus: „Sagen, Märchen und Gebräuche aus Tirol von Ignaz Vincenz Zingerle, 1859.
711. Wie der Aschbacher Hof zur Pfarre Mils kam
„Zu jener Zeit, als der Bezirk der gegenwärtigen Curatie Volders noch unmittelbar unter der Seelsorge der Pfarre Kolsass stand, also vor dem Ende des sechszehnten Jahrhundertes, geschah es, dass der Bauer zu Aschbach im Volderswalde an der Pest krank darnieder lag. Es ward der Pfarrer von Kolsass gerufen, damit er dem Kranken die Sterbesakramente reiche. Der Pfarrer kam, blieb aber aus Furcht vor der Ansteckung in beträchtlicher Entfernung vom Kranken. Diesen zur Erweckung der Reue über seine Sünden ermahnend, zeigt er ihm die heilige Hostie mit der Lehre, sie nur anzusehen, und dabei eine gute Meinung zu machen, indem es dann so viel sei, als hätte er sie wirklich empfangen. Nach dieser Funktion eilte der Pfarrer nach Kolsass zurück. Doch der Leidende, damit nicht zufrieden, liess den Pfarrer von Mils zu sich bitten. Dieser karr, bereitwillig, und versah denselben nach abgenommener Beicht ordnungsmäßig mit den heiligen Sakramenten. Gegen Erwartung genas der Bauer. Als die Zeit gekommen war, zu der man die Zehendgebühr dem Pfarrer reichen musste, fuhr der fleissige Aschbacher mit dem kornbeladenen Wagen nach dem Pfarrhofe von Kolsass, und meldete dem Pfarrer, der eben das Fenster geöffnet hatte, sein Dasein mit den Worten, er möge nun den Zehend ansehen und dabei eine gute Meinung machen; dann sei es so viel, als hätte er ihn wirklich empfangen. Nach dieser Anrede wendete der Bauer den Wagen, und fuhr stracks den Weg nach Mils, wo er das Getreide im Pfarrwidum ablegte. Von jener Zeit an blieb auch der Pfarrer von Mils der ordentliche Seelsorger des Hofes von Aschbach.“ (Staffier 1, S. 595.).
Warum der große, allseits anerkannte Johann Jakob Staffier schreibt „Als die Zeit gekommen war, zu der man die Zehendgebühr dem Pfarrer reichen mußte, fuhr der Aschbacher… nach Kolsaß“ – ist unverständlich.
Möglich, daß es Ende des 16. Jahrhunderts so war, jedenfalls konnte bis jetzt kein einziger derartiger Fall nachgewiesen werden. Der Zehent war keine BRINGSCHULD, wie etwa Steuer oder Grundzins. Hingegen lesen wir wiederholt, daß dem Pfarrer (oder anderen) der Zehent (die l0. oder 30. Gabe) liegengelassen werden mußte. Es war Aufgabe des Zehenteintreibers, diese vom Boden des Bauern zu holen und einzubringen, wofür er auch eine Entlohnung erhielt.
Quelle: Kunterbuntes aus Mils, Nr. 16