Entlassung Dir. Sieberer (Dir. Taubstummenanstalt)

391. AUS: ENTSCHEIDUNG DES REICHSSTATTHALTERS SEYSS-INQUART BETREFFEND ENTLASSUNG DES PRIESTERS JOSEF SIEBERER ALS DI­REKTOR DER LANDES-TAUBSTUMMENANSTALT IN MILS BEI HALL, 14. 12. 1938

DAI, VI, Bei­la­ge zu 8174 (38), Abschrift (72)

Auf Grund des § 4, Abs. 1, der Ver­ord­nung zur Neu­ord­nung des österreichi­schen Berufs­be­am­ten­tums vom 31. Mai 1938, RGBI. I S 607, wer­den Sie ent­las­sen. Die Ent­las­sung tritt mit dem Tage der Zustel­lung die­ses Beschei­des in Wirk­sam­keit. Ein Rechts­mit­tel gegen die­se Ent­las­sung steht Ihnen nicht zu.

Quel­le: Wider­stand und Ver­fol­gung in Tirol, Bd.2

Josef Wald­ner, 14.06.2015

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