Entschuldung der Landwirtschaft

Die Ent­schul­dung der Land­wirt­schaft war ein sehr wich­ti­ges Mit­tel, um die­se in die­sen schwie­ri­gen Zei­ten über­haupt am Leben zu erhal­ten. Die Ver­schul­dung der Höfe war eine Schan­de, weil (fast)alle mehr oder weni­ger ver­schul­det waren.

Das Mark­stück die­ser Ent­schul­dung der Land­wirt­schaft ist die Umwand­lung der Schuld (Gold­wäh­rung) in unkünd­ba­re For­de­run­gen (Til­gung).

Nach­ste­hend eine Abschrift aus dem Grund­buch.  Fam­li­en- und Höfe­na­men  wer­den nicht genannt.

4.4. 1940 Zl
Auf Grund des bestä­tig­ten Ent­schul­dungs­pla­nes der Lan­des­stel­le Inns­bruck vom 14.12.1939 Zl. wird:
die Löschung des Pfand­rech­tes für die For­de­rung der Spar­kas­se der Stadt Hall i.T. Postzahl.im Betrag von 3.300.-SG, jedoch nur hin­sicht­lich von 25 1/2% Zin­sen, Ver­zugs­zin­sen 29% einverleibt.
Daß die unter Post­zahl. haf­ten­de For­de­rung der Spar­kas­se Hall i.T.im Betra­ge von SG. 3.300.-in eine unkünd­ba­re Til­gungs­for­de­rung im Betra­ge von 2.200.- RM.zweitausendzweihundert samt 4 1/2% Zin­sen, 6% Ver­zugs­zin­sen und einer Neben­ge­büh­ren­si­cher­stel­lung im Betra­ge von RM.466.67 vier­hun­dert­sech­zigs­echs 67/100 umge­wan­delt wur­de, ersicht­lich gemacht.
Die Löschung für das Pfand­recht für die For­de­rung der Spar­kas­se der Sdadt Hall i.T.Postzahl.im Betra­ge von 10.000.-SG. jedoch nur hin­sicht­lich eines Teil­be­tra­ges von 7.900.-SG.und eines Neben­ge­büh­ren­kau­ti­ons­be­tra­ges von SG.1.790.-, fer­ner von 25 1/2% Zin­sen, 29% Ver­zugs­zin­sen einverleibt.
Daß die unter Postzahl.haftende rest­li­che For­de­rung der Spar­kas­se der Stadt Hall i.T.im Betra­ge von SG. 2.100.-in eine unkünd­ba­re Til­gungs­for­de­rung im Betra­ge von RM.1.400.-eintausendvierhundert samt 4 1/2% Zin­sen, 6% Ver­zugs­zin­sen und einer Neben­ge­büh­ren­si­cher­stel­lung im Betra­ge von RM.140 ein­hun­dert­vier­zig umge­wan­delt wur­de, ersicht­lich gemacht.
Die Löschung für die For­de­rung der Spar­kas­se der Stadt Hall i.T.Postzahl. im Betra­ge von SG.2400.-einverleibt und die Anmer­kung dr Simul­tan­haf­tung gelöscht.

KOMMENTAR von Herbert Zimmermann (Kunterbuntes aus Mils, S. 102)

Entschuldung der Landwirtschaft

Erbhofgesetz

Der Ver­schul­dungs­grad der Bau­ern war Ende der 30iger Jah­re sehr hoch .1937 wur­den in Tirol 508 Höfe wegen zu hoher Schul­den ver­stei­gert. Die meis­ten Bie­ter waren Ban­ken. Die Zin­sen erreich­ten mit 25% den Höchst­stand. Ver­zugs­zin­sen lagen über 26%. Dem NS-Régime schweb­ten Erb­hö­fe nach deut­scher Ver­si­on vor und die­se durf­ten nicht ver­schul­det sein.

1938 stan­den in Tirol-Vor­arl­berg 711 Höfe zur Ver­stei­ge­rung an. Die Ent­schul­dung der Land­wirt­schaft soll­te und konn­te die finan­zi­el­le und sozia­le Lage der Bau­ern posi­tiv beeinflussen.Sie war ein Über­ein­kom­men Bau­er-Bank-Reichs­statt­hal­ter (in Gau­selbst­ver­wal­tung). Für Tirol-Vor­arl­berg hol­te man zu die­sem Zweck einen Tiro­ler Agrar­ex­per­ten von Ber­lin nach Inns­bruck. Ihm allein unter­stand die Ent­schei­dungs­ge­walt. Auf Grund der gestell­ten Anträ­ge wur­de ent­schie­den und beschlossen.Z.B. die Bau­ern, die Schul­den in Gold­wäh­rung vor­wei­sen konn­ten, wur­den entschuldet,d.h.der Reichs­statt­hal­ter über­nahm die Beglei­chung der Bank­for­de­run­gen. Nor­ma­le Ver­schul­dun­gen wur­den mit 80% ver­lo­re­nem Zuschuß erle­digt. Aber nicht alle Höfe wur­den unter­stützt oder ent­schul­det. So wur­den  z.B. Höfe­be­sit­zer, die als aso­zi­al gal­ten, eben­so aus­ge­schlos­sen wie Alko­ho­li­ker. Aber auch wenn kein Nach­wuchs als Hof­er­be zur Über­nah­me anstand. In kras­sen Fäl­len wur­de auch ein Vor­kaufs­recht für das Amt ange­wen­det, wenn z.B.der Besitz für die Ernäh­rung einer Fami­lie nicht aus­reich­te. Süd­ti­ro­ler Umsied­lern wur­den Höfe gra­tis zugeteilt.

Geld stand genü­gend zur Ver­fü­gung und konn­te im lau­fen­den Jahr, das von 1.Juni bis 31.Mai dau­er­te, nicht immer auf­ge­braucht werden.Geld floß auch in die soge­nann­ten Auf­bau­ge­mein­den, die den Gemein­schafts­an­bau zum Zie­le hat­ten. Durch Vieh­aus­tausch trach­te­te man die Rin­der­krank­hei­ten, haupt­säch­lich TBC, aus­zu­rot­ten. Der Vieh­be­stand war damals in Tirol sehr stark ver­seucht, so daß eine Milch­men­ge erzeugt wur­de (unter 5 Liter/Tag ), die man heu­te ganz ein­fach als unglaub­wür­dig abtut. So wur­den zwangs­wei­se kran­ke Tie­re dem Metz­ger zugeführt,der Stall gründ­lich des­in­fi­ziert und frische,gesunde Tie­re ein­ge­stellt. Die Dif­fe­renz bezahl­te der Reichs­statt­hal­ter in Inns­bruck, es war also für die Bau­ern kostenlos.

Noch ein Wort zum Erb­hof­ge­setz: Der obers­te Beam­te in Inns­bruck wehr­te sich vehe­ment gegen die Ein­füh­rung des dies­be­züg­li­che deut­schen Geset­zes. Er kann­te ja das Tiro­ler Erb­hof­ge­setz nur zu gut.So hät­te das deut­sche Gesetz z.B.vorgesehen, daß nur der ältes­te Sohn den Hof über­neh­men kann,ohne an die wei­chen­den Geschwis­ter auch nur eine Mark zah­len zu müs­sen. In der Pra­xis hät­te das gehei­ßen, daß die Wei­chen­den, die schon Jah­re oder Jahr­zehn­te am väter­li­chen Hof mit­ge­ar­bei­tet hat­ten, die­sen ohne Ent­schä­di­gung hät­ten ver­las­sen müssen. 

 

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