Welchem starken Wandel der Umgang mit dem Begriff „Ehre“ unterzogen ist, zeigen Gerichtsurteile des BG Hall über Milser aus dem Jahre 1935 (Haller Blatt):
- Wegen Ehrabschneidung wurde A. W. in Kolsaß geklagt, weil er anfangs März beim Steidlwirt in Kolsaß den J.K. ein „altes Weib“ nannte. Bei der Verhandlung ließ sich der Angeklagte zu einem Widerruf nicht herbei, sondern erklärte mannhaft: „Was ich gesagt habe, nehme ich nicht zurück!“ Deshalb lautete auch das Urteil streng auf 50 Schilling, bedingt auf 1 Jahr.
- S.G. hatte von J.K. in Mils einen Vergütungsbetrag für eine eingestellte Kuh verlangt. Darüber ergrimmte K. derart, dass er ihn einen Schuft nannte. Dem Rechtsanwalt gegenüber, der ihm die Rücknahme dieses beleidigenden Ausdruckes nahelegte, erklärte er in Gegenwart einer Angestellten, er stehe nicht um, nochmals zu sagen, daß G. ein Schuft sei. Urteil: 30 Schilling Geldstrafe oder 3 Tage Arrest und Strafkostenersatz.
Prozesse aus den 1920er Jahren:
- Zu einem Handel gehören zwei.
Der Händler K.S. in Mils klagte den Gutsbesitzer A.P. und den Invaliden A.H. wegen Ehrenbeleidigung, weil sich beide über ihn so äußerten, als hätte er nicht viel Geld, sondern Schulden. Letzterer bekräftigte seine Behauptung dem Kläger gegenüber noch mit einer verabreichten „Fotzen“. Für diese eigentlich auf eine Geschäftsstörung anspielende Beleidigung wurde P. zu 30 Schilling und H. zu 50 Schilling Geldstrafe verurteilt. Vom ersteren wurde Berufung angemeldet. - Kein wesentlicher Unterschied lag im Wortlaut einer Beleidigung, wegen welcher die Frau M.K. ihren Wohnungsnachbarn R.W. klagte, denn sie behauptete, daß er zu ihr „Saumensch“ gesagt habe, dagegen wußte er gewiss, daß er nur „Drecksau“ gesagt habe. Beide waren auch vor dem Richter in gegenteiliger Ansicht, wobei „sie“ sagte, daß „er“ kein gute Mensch ist, und darauf er antwortete: „du bist halt eine böse Frau.“ Der Geklagte wollte zuerst nicht Abbitte leisten, tat dies aber schließlich doch vorsichtshalber mit Rücksicht auf seine Vorstrafen. Und das war auch richtig so.
- Wenn zwei das Gleiche tun.
Die A.P. in Mils klagte den Bauernsohn F.T. wegen Ehrenbeleidigung, weil er sie am öffentlichen Platze ein „schlechtes Madl“ nannte. Der Geklagte hatte die Beleidigung im Zorn ausgesprochen, weil er meinte, daß ihm die Klägerin den Waschkessel ruiniert habe. Die Beleidigte hatte auch mit „Lausbub“ geantwortet, aber es wurde keine Gegenklage erhoben, weil hiezu die Frist bereits abgelaufen war.
Dazu ein Artikel im Milser Dorfblatt von J. Waldner (2016):
Es ist interessant und amüsant zugleich, das „Haller Blatt“ vergangener Zeiten zu durchstöbern, insbesondere die Rubrik „aus dem Gerichtssaale“ erlaubt Einblicke in das Leben früherer Zeiten.
So fällt bei der Durchsicht der Ausgaben der 1920er Jahre auf, dass sich die große Mehrheit der Gerichtsverhandlungen um das Thema „Ehrenbeleidigung“ drehte – das wird wohl heute nicht mehr so sein.
Die Frage, was Ehre überhaupt ist, kann leider nicht so einfach beantwortet werden, zu unterschiedlich wurde und wird der Ehrbegriff in verschiedenen Zeiten und Kulturen interpretiert. Verallgemeinert könnte man sagen, dass ehrenwert zu sein heißt, in Bezug zu anderen so zu sein, dass das Sosein deren Wertschätzung genießt, befasst sich also mit dem Ansehen eines Menschen in der Gesellschaft bzw. einer Gruppe. Doch genau das ist einem ständigen Wandel unterworfen. Der Ehrbegriff der Ritter oder jener der adeligen Offiziere der Monarchie, die – grandios beschrieben in den Romanen von Schnitzler und Roth – ihre Ehre in meist tödlichen Duellen ausfochten, als der Ehrbegriff mehr bedeutete als das eigene Leben, erscheint uns heute als merkwürdiger, nahezu lächerlich übersteigerter Ehrenkodex. Vollends pervertiert wurde der Ehrbegriff durch das NS-Régime ( Wahlspruch der SS: „Meine Ehre heißt Treue“). Seitdem darf die deutsche (und österreichische) Nationalehre nur sehr vorsichtig zum Ausdruck gebracht werden, etwa nach Siegen der Fußballnationalmannschaft (und sogar das wurde heuer von diversen Gruppen infrage gestellt).
Und die Ehre heute? Brauchen wir die überhaupt noch?
Längst ist der adelige Begriff der Ehre von einem bürgerlichen abgelöst worden, dessen Tugenden Tüchtigkeit und Arbeit waren. Nach der Katastrophe der Weltkriege galt die Konzentration breiter Schichten auf Vermehrung des eigenen Wohlstandes, mit möglichst wenig Arbeit zu viel Geld zu gelangen wurde zur Maxime einer Freizeitgesellschaft, die in der Arbeit und der damit verbundenen Ehre keine große Bedeutung mehr sieht – im Gegenteil, die Tendenz verstärkte sich, dass der Ehrenwerte immer häufiger zum Dummen abgestempelt wird und sich gezwungen fühlt, den Unehrlichen anzupassen. Hinzu kommt, dass es innerhalb der bestehenden Gesellschaft unterschiedliche Auffassungen gibt (die Ehre türkisch-muslimischer Familien wird nicht erworben sondern verteidigt, auf Basis der Ehre der Frauen).
Eine weitere Demontage des Ehrbegriffs wird im Internet veranstaltet, wo durch Anonymität erleichterte Angriffe auf Mitmenschen geradezu explodieren („Ein von Hass verzerrter Spiegel der Gesellschaft“ titelte die TT am 22.6.). Beleidigungen, Hassbotschaften bis zu Gewalt- und Morddrohungen nehmen erschreckend zu, reißen Gräben auf, wie sich überhaupt der Eindruck verstärkt, dass die politische Mitte zusehends erodiert, Meinungen und Maßnahmen in links und rechts eingeteilt und damit die komplizierten Abläufe im empfindsamen Miteinander vereinfacht und radikalisiert werden, Demonstrationen und Gegendemonstrationen bürgerkriegsähnliche Dimensionen annehmen, Fremdenhass auf Hass auf das eigene Volk trifft, gelebte Traditionen mit Tabuzertrümmerungen konfrontiert werden, rückwärtsgewandte Ideologien mit realitätsfernen Diesseitsreligionen wetteifern – Bilder einer zerrissenen, radikalisierten Gesellschaft, die an die 1930er Jahre erinnern. Wollen wir erneut dorthin kommen, dass spätere Generationen wieder alles aufzuklären versuchen und nachträglich die trügerischen Vorhersehbarkeiten und Gesetzmäßigkeiten bloßlegen oder konstruieren müssen?
Vielleicht haben die Beleidiger der 1920er Jahre ja nur einen kleinen Fehler begangen: sie hätten ihre Schmähungen in Reimform formulieren und sodann zum Kunstwerk erheben sollen. Oder sollte dieser Trick von Böhmermann und Co. nur in der heutigen Zeit funktionieren?