Nachdem Obering. Alois Negrelli bereits 1838 ein positives Gutachten zum Bau der Eisenbahn erstellte, wurde die Bahntraße um 1842 festgelegt (Kufstein – Innsbruck). Es ist anzunehmen, daß die Regulierung der Landstraße in ursächlichem Zusammenhang steht, wenn auch erst 1853 mit dem Eisenbahnbau begonnen wurde.
Am 18. Oktober 1845 kam es zur endgültigen Verhandlung mit den Grundbesitzern. Im Kaufvertrag heißt es dazu:
„Die hohe Landesstelle genehmigt mit Dekret vom 29. August 1845 die wegen der Grundentschädigung zur Straßenregulierung vom Fuße des Remmelrain bis zur Volderer-Brücke mit den Grundbesitzern gepflogenen Abfindungsverhandlungen.
Dem hohen Straßenärar werden nun behufs der Umlegung der Haupt = Post = Comerzstraße vom Fuße des Remlrain bis zur Voderer-Brücke und zur Verbindung mit der alten Straße nachbeschriebene Grundflächen im angesetzten Preis zum unwiederruflichen, lastenfreien Eigentum überlassen“.
Es folgen nun 34 Positionen in denen Name des Besitzers, Name der Grundherrschaft, wann und wie der Besitz zustande kam, wo sich das Grundstück befindet, Name des Grundstückes, Beschaffenheit oder landwirtschaftliche Nutzung (Acker oder Mahd, aus welcher Kataster Nummer, Größe der Fläche (in Quadratklafter oder Teile davon, meist in Sechstel), Bewertung des Klafterpreises, falls mehrere Stücke/Summe der Fläche sowie Einzel und Gesamtbetrag in Gulden und Kreuzer hervorgeht.
Die betroffenen Grundbesitzer sind:
1. Maria Klocker i. V. Alois Klocker
2. Nikolaus Schlierenzauer
3. Maria Heidegger, Witwe Krismer in Volders
4. Peter Ehrer
5. Michael Huber
6. Johann Laimgruber
7. Josef Zeisler
8. Jakob Jud
9. Alois Hofer
10. Franz Plank
11. Gabriel Ponleitner
12. Josef Suitner
13. Kaspar Fankhauser
14. Anton Tschugg’s Kinder
15. Johann Lahartinger
16. Martin Schwab
17. Andrä Klingenschmid
18. Johann Schindl und Gattin
19. Genoveva Kössler
20. Maria Mair, Witwe Jung
21. Johann Schmidlechner
22. Josef Kirchebner
23. Anton Suitner
24. Serviten Kloster Volders
25. Ignaz Weis
26. Agnes Kössler, Witwe Ölhafen
27. Martin Pichler
28. Peter Narr
29. Maria Klocker
30. Johann Schindl
51. Johann Schmidlechner
32. Genoveva Kössler
33. Martin Pichler
34. Johann Prunner
Dass einige Grundbesitzer zweimal aufscheinen, ergibt sich daraus, dass beide Vorhaben (Neuregulierung und Auffahrt zur Brücke) gleichzeitig verhandelt wurden.
Dabei wurden 65 Grundstücke angeschnitten, auch mehrere geteilt. Nur bei Lahartinger wurden zwei nutzlos gewordene Zwickel mit abgelöst.
Die Traßenführung der alten Landstraße, wahrscheinlich aus dem alten Nauweg entstanden, führte ziemlich nahe an der Uferkrone und war deshalb ständig in Wassergefahr. Selbst die Äcker dahinter (nördlich) wurden bei Hochwasser überflutet.
„Das löbliche Serviten Kloster in Volders überläßt zur Herstellung der Brücken-Auffahrt und der Verbindung der neuen mit der alten Straße:“
a. aus dem Wiesmahd rechts an der alten Straße aus Kat. Nr.4 C. der Gem.Volders eine Fläche von 121 1/6 Klafter um eine Entschädigung von 42 Kreuzer pro Klafter, also um 84 Gulden 14 Kreuzer.
b. aus dem Acker hinter der Klosterkirche aus Kat.Nr.4 D. der Gem.Volders eine Fläche von 277 2/6 Klafter gegen eine Entschädigung von 2 Gulden 36 Kreuzer pro Klafter also 721 Gulden 4 Kreuzer.Das ergibt eine Gesamtfläche von 398 4/6 Klafter zu einem Gesamtbetrag von 805 Gulden 18 Kreuzer „.
Auf die Bewertung der Grundstücke wurde sicher das nötige Gewicht gelegt, denn wir finden einen Preis von 12 Kreuzer für minderen Grund 42 und 48 Kreuzer für Wiesmand, mindere Äcker zu 36 Kreuzer bis 1 Gulden 12 Kreuzer. Während die guten Äcker im unteren Feld – das waren schon immer die ertragreichsten Flächen in Mils – bis zu 2 Gulden 24 Kreuzer pro Klafter erzielten.
Die gesamte beanspruchte Fläche für die Neuregulierung beträgt 5237 1/6 Quadratklafter, was ca. 188.533 m² entspricht. ( inklusive Kloster ). Die gesamte Ablösesumme 8.706 Gulden 52 Kreuzer (inklusive Kloster).
Vergleicht man die Ablösesumme mit anderen zeitgenössischen Schätzwerten, so kann man behaupten, daß großzügig abgelöst wurde, wobei man allerdings die arge Belastung durch die Zerstückelung in Rechnung stellen muß. Um einen Vergleich über die Höhe der Ablösesumme aufzuzeigen sei erwähnt, daß das Schiml Gut 1847 bei der Versteigerung 2705 Gulden brachte.
Eine spezielle Regelung trifft noch Michael Huber, welcher dem Kaspar Fankhauser oberhalb durch seinen Grund das Ein und Ausfahrtrecht auf ewig zu gestatten hat. Er wird extra mit 5 Gulden abgefunden.
Über die Verhandlungen mit den einzelnen Grundherrschaften wissen wir nichts, leicht wird es nicht gewesen sein. Jedenfalls wurden diese Verhandlungen ausschließlich vom Straßenärar selbst durchgeführt. Die Schwierigkeiten lagen weniger bei der Abgabe als vielmehr bei den auf den Grundstücken lastenden Hypotheken. Eine Ausscheidung der Grundgibigkeit wäre zu schwierig, daher verpflichtete sich jeder Grundbesitzer weiterhin im gleichen Ausmaß an die Grundherrschaft zu geben.
Als Entschädigung für Wintersaatbestellung:
1. Kössler Genoveva 3 G. 2 Kr.
2. Jud Jakob 1 G. 23 Kr.
3. Kirchebner Josef 2 G. 46 Kr.
4. Klocker Alois 8 G. 14 Kr.
5. Schwab Martin 1 G. 26 Kr.
6. Fankhauser Kaspar 3 G. 17 Kr.
7. Schindl Johann 2 G. 28 Kr.
8. Plank Franz 2 G. 54 Kr.
9. Narr Peter 1 G. 46 Kr.
10. Kössler Agnes, Witwe Ölhafen 2 G. 31 Kr.
11. Konvent in Volders 4 G.
Die Verhandlungen mit dem Zehentnehmer – in diesem Gebiet hatte nur der Pfarrer den Zehent – führte ebenfalls das Ärar selbst. Jeder Bauer gibt zwar gleichviel wie bisher, aber die menge wird zwangsläufig weniger, weshalb der Zehentnehmer eine
Entschädigung erhält.
Einige technische Details:
Jeder Grundbesitzer verpflichtet sich einen 3 Schuh breiten Streifen nicht zu bearbeiten und diesen als Grasboden liegen zu lassen. Er bekommt davon die Grasnutzung.
Die Herstellung der Zufahrten wird vom hohen Ärar in der Art übernommen, daß an den Grenzen je zweier Güter eine Auffahrt auf die neue Straße hergestellt wird.
Alle Grundbesitzer oder ihre Vertreter waren in Hall bei Gericht. Alle Summen wurden bar ausbezahlt.
Alle Grundbesitzer leisteten Unterschrift, die Hälfte davon mit Nur Klingenschmid ist mit der zu niedrigen Ablösesumme nicht einverstanden und will den Rechtsweg beschreiten.
Da alle Grundstücke durch Hypothek belastet sind, gibt es eine Menge Verzichtserklärungen. (Pfandrecht).
Obwohl eine vorherige Mitteilung sagt, es haben alle der Grundablöse zugestimmt, wird Alois Klocker per Dekret vom 16.3.1846 aufgefordert den Kauf abzuschließen und das Geld bei Gericht zu beheben.
Nicht abgeklärt, weil bis jetzt noch keine Mitteilung gefunden werden konnte, bleibt, was mit dem Grund der alten Straße geschah, der zwangsläufig rückgewonnen wurde. Ein Teil davon blieb ja bis heute Feldweg, aber eben nicht alles.
Ein sehr wichtiger Aspekt für die Gemeinde Mils ergibt sich durch die Übernahme der Errichtung und Erhaltung der neuen Haupt-Post-Commerzstraße durch das Ärar. Die Belastung der Dorfgemeinschaft und somit jeden Einzelnen durch die bisher gepflogene Fronarbeit ( Fuhren und Schichten) fällt weg.
Diese Straße blieb erhalten bis in die NS-Zeit.
Die hölzerne Reichsstraßenbrücke wurde im Juli 1939 umgebaut, weil sie der Belastung des zweibahnigen Reiseverkehrs nicht mehr gewachsen war (laut Zeitungsmeldung).