Aus den Gemeinderatsprotokollen
2.6.1889
Gemeindevorsteher (Johann Tiefenthaler) bringt zur Frage, wie die Armenversorgung und allfälliger Umbau des Armenhauses bewerkstelligt werden könnte ?
Der Gemeindeausschuß beschlieft reit Stimmenmehrheit ein neues Arrienhaus zu erbauen. Die Kosten sind durch milde Sammlungen und Beiträge aufzubringen.
Herr Direktor Zampedri sichert zu diesem Zwecke 1000 Gulden im Falle, daß der Bau zu Stande kommt zu.
(Josef Kogler I.Gem.R., Johann Mayer II.Gem.R., Josef Zampedri, Peter Ehrer, Josef Mayr alle drei Gem.Ausschuß, Romed Math, Schriftführer, nicht anwesend Josef Tschugg, Gem.Ausschuß).
7.7.1889
Im Nachtrage der letzten Ausschußsitzung vom 2.b.d.J.wird beschlossen:
Das Armenhaus soll auf Gemeindegrund im Aichat erbaut werden. Es ist zu diesem Behufe aus dem Gemeindeausschuß und Gemeindemitgliedern ein eigenes Kommite zu bilden, welches die Aufgabe ha die nötigen Vorarbeiten, sowie bei allfälligem Beginn des Baues die Aufsicht über den selben zu besorgen.
Am gleichen Tag:
Über Maria Raschbichler ist die Anfrage an das Zufluchtshaus in Hall zu stellen, ob die Gemeinde für dieselbe den Versorgungs= beitrag zahlen muß und wie viel pro Tag berechnet wird.
28.1.1891
Bezüglich des Armenhausbaues wird folgender Beschluß gefaßt: Der Bau ist in Ausführung zu bringen, wenn das nötige Geld zum Baue aufgebracht wird, das heißt durch Sammlung.Die Gemeinde muß sämtliche Fronarbeit leisten.
Bis längstens 3 Jahren sollte Ausführung des Baues zu Stande kommen.
In das Komite zum Sammeln von Gaben zu diesem Zwecke wurden gewählt: HW.Hr.Pfarrer Anton Förg, Hw.Hr.Plaseller, Josef Kogler, Johann Mayer, Andrä Suitner.
13.3.1892
(in der Zwischenzeit hat der Armenfond Mils das Gut des Michael Huber käuflich erworben 18.2.1892,ebenso wurden die Eheleute Michael Huber und Magdalena geb.Windisch unter Kuratell gestellt, laut Gem.Ratsbeschluß vom 29.11.1891)
Antrag des Gemeinde Vorstehers:
Zur Abzahlung der Ankaufssumme des Huberischen Anwesens per 5.200 Gulden wird in Vorschlag gebracht: Dieses Kapital bei der Sparkasse aufzuleihen und 100 G.jährlich zur Tilgung abzuzahlen.
(eine derartige Schuldentilgung ist für uns heute fast nicht zu glauben!).
Beschluß: Wird einstimmig angenommen und der Gemeinde Vorsteher hiemit beauftragt das Weitere zu veranlassen.
Der Grund des Armenfondes wird vorläufig auf 5 Jahre verpachtet. Der Pachtzins ist zum Jahresschluß zu bezahlen.
22.1.1897
Bei der heutigen Sitzung wurde folgender Beschluß gefaßt:
I. Wird das neuerbaute Armenhaus samt den restlichen Bauschulden (5000 Gulden) übernommen.
II. Soll das Haus um einen Pachtschilling von 1000 Gulden an die Landes-Irrenanstalt mit unentgeltlicher Verpflegung von 4 Dorf= armen verpachtet werden, oder die ganzen Liegenschaften mit dem Hause um den Preis von 28000 Gulden verkaufen.
(Gemeinde Vorsteher ist Andrä Schneider, I.Gem.R.Anton Stern, II.Gem.R.Josef Kogler)
(nur zum Vergleich des Geldwertes! dem Gemeindediener Josef Mair werden als Gehalt 24 G.bewilligt.Dem Steuertreiber werden 15 G. bewilligt).
5.2.1897
Bei der heutigen Sitzung wurde beschlossen:
I. Das Aufleihen der 5000 G.Baukosten des neuen Armenhauses zur Auszahlung an die Gläubiger.
IV. Wurde gleichzeitig auch die Armenfonds Rechnung geprüft und in allen Teilen richtig befunden.