Vogelfang in Mils

Heu­te hat der Vogel­fang einen anrü­chi­gen Bei­geschmack  und wird all­ge­mein als Bar­ba­rei bezeich­net. Das war nicht immer so. Im Gegen­teil! Der Vogel­fang war im All­ge­mei­nen der pri­vi­le­gier­ten Ober­schicht vorbehalten.

Grund­sätz­lich ist zu unter­schei­den, ob der Fang zur Berei­che­rung des Küchen­zet­tels dien­te, oder um lie­be net­te Mit­be­woh­ner zu erlan­gen, an denen sich jung und alt erfreu­en konn­te. Im letz­te­ren Fal­le von Berufs wegen betrie­ben und durch­aus einen wirt­schaft­li­chen Fak­tor, mit Ein­schluß des Han­dels dar­stell­te. Das Vogel­schie­ßen war Ange­le­gen­heit des Jägers, außer „Das Rap­pen­schie­ßen“ was durch Jahr­hun­der­te von der Gemein­de­kas­sa finan­ziert wur­de, zum Woh­le der All­ge­mein­heit. Bei­des soll hier nicht näher behan­delt wer­den. Auch nur am Ran­de erwähnt sei die grund­recht­li­che Abga­be von Wild­tau­ben. als Naturalleistung.

Aus­zug aus einem Arti­kel von Dr. Josef Fais­ten­ber­ger in den „Tiro­ler Heimatblättern“

Vogelfang in Mils

In Mils scheint es 6 „Gerech­tig­kei­ten“ (= Bel­wil­li­gun­gen) für den Vogel­fang gege­ben zu haben.

1. Kat.Nr. 26o C. Jakob Tschugg (Aschen-Tschugg, Ange­rer) Laut The­re­sia­ni­schem Katas­ter heißt es:
„ein Stück Grund ober sei­nem Baum­gar­ten, so Wech­sel­acker von 18o8 Klaf­ter, und ein Früh­wies­mand von 2836 Klaf­ter und mit Zaun umfan­gen, auch eine Vogl­hüt­tel Gerech­tig­keit, weil vor lan­gen Jah­ren eine gestan­den hat.“
Die­se Gerech­tig­keit blieb erhal­ten, auch wenn die Vogel­hüt­te nicht mehr in Betrieb war.
Laut Trans­por­to­buch ist dies die G.P. 137 bis 141. Der ehe­ma­li­ge Stand­ort „im Gar­ten“ läßt sich also ziem­lich genau lokalisieren.

2. Kat.Nr. 273c . Chris­toph Fais­ten­ber­ger (Markl-Hof) Laut The­re­sia­ni­schem Katas­ter heißt es:
„zwei Baum­gar­ten, so zusam­men von 223o Klaf­ter und Früh­gar­ten von 1510 Klaf­ter usw. samt einer dar­in­ste­hen­den Fink­enthen­ne und Lar­chen Plat­zes Gerech­tig­keit.“ Das ist der im obi­gen Arti­kel beschrie­be­ne Standort.

3. Kat.Nr. 293 B. Das köni­glei­che Damen­stift Hall (Stift­mair, Stern). Laut The­re­sia­ni­schem Katas­ter heißt es: „eine Vogl­ten­ne im Mil­ser Holz.„Für die­se wird ein Schätz­wert von 2 Gul­den – also sehr nied­rig – ange­ge­ben. Obwohl dafür auch im Trans­por­to­buch eine eige­ne Katas­ter Nr. 433 ange­ge­ben ist, fehlt die G.P.Nr. Trotz­dem kön­nen wir sie loka­li­sie­ren, denn sie grenzt im Osten, Süden, Wes­ten an die Gemein­de und im Nor­den an das gemei­ne Holz.

4. Kat.Nr. 298 I. Das Erz­fürst­li­che Stift und Regl­haus (Grün­egg). Laut The­re­sia­ni­schem Katas­ter heißt es: „eia Holz­teil auf dem soge­nann­ten Mösl von 22o1 Klaf­ter, grenzt im Osten an das Moos usw. dar­in auch eine Vogl­hüt­te befind­lich ist. Laut Trans­por­to­buch G.P. 1885 (San­deck).“

5. Kat. Nr. 298 K. Das Erz­fürst­li­che Stift und Regl­haus (Grün­egg). Laut The­re­sia­ni­schem Katas­ter heißt es: „ein Holz­teil der Mayr­wald usw. samt einer dar­in ste– hen­den Vogl­hüt­te. Dar­aus ein Teil ist heu­te noch der Mayr­wald G.P. 1677.“

6. Kat. Nr. 298 M. Das Erz­fürst­li­che Stift und Regl­haus (Grün­egg, Sternbach).
Laut The­re­sia­ni­schem Katas­ter heißt es:
„aus­ser obi­ger, eine Vogl­hüt­te auf der Mundf­eis, grenzt allen­teils an die Gemein­de, samt den dazu­ge­hö­ri­gen Hert.“ Obwohl eine eige­ne Kat.Nr. 439 F. gibt uns das Trans­por­to­buch kei­ne G.P. an. Schätz­wert eben­falls 2 Gul­den. (Hert = Unter­kunft der Hir­ten, hier der Vogelfänger).

Dazu ein Aqua­rell aus dem Hal­ler Damenstift:

Vogelfang

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