Heute hat der Vogelfang einen anrüchigen Beigeschmack und wird allgemein als Barbarei bezeichnet. Das war nicht immer so. Im Gegenteil! Der Vogelfang war im Allgemeinen der privilegierten Oberschicht vorbehalten.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob der Fang zur Bereicherung des Küchenzettels diente, oder um liebe nette Mitbewohner zu erlangen, an denen sich jung und alt erfreuen konnte. Im letzteren Falle von Berufs wegen betrieben und durchaus einen wirtschaftlichen Faktor, mit Einschluß des Handels darstellte. Das Vogelschießen war Angelegenheit des Jägers, außer „Das Rappenschießen“ was durch Jahrhunderte von der Gemeindekassa finanziert wurde, zum Wohle der Allgemeinheit. Beides soll hier nicht näher behandelt werden. Auch nur am Rande erwähnt sei die grundrechtliche Abgabe von Wildtauben. als Naturalleistung.
Auszug aus einem Artikel von Dr. Josef Faistenberger in den „Tiroler Heimatblättern“
In Mils scheint es 6 „Gerechtigkeiten“ (= Belwilligungen) für den Vogelfang gegeben zu haben.
1. Kat.Nr. 26o C. Jakob Tschugg (Aschen-Tschugg, Angerer) Laut Theresianischem Kataster heißt es:
„ein Stück Grund ober seinem Baumgarten, so Wechselacker von 18o8 Klafter, und ein Frühwiesmand von 2836 Klafter und mit Zaun umfangen, auch eine Voglhüttel Gerechtigkeit, weil vor langen Jahren eine gestanden hat.“
Diese Gerechtigkeit blieb erhalten, auch wenn die Vogelhütte nicht mehr in Betrieb war.
Laut Transportobuch ist dies die G.P. 137 bis 141. Der ehemalige Standort „im Garten“ läßt sich also ziemlich genau lokalisieren.
2. Kat.Nr. 273c . Christoph Faistenberger (Markl-Hof) Laut Theresianischem Kataster heißt es:
„zwei Baumgarten, so zusammen von 223o Klafter und Frühgarten von 1510 Klafter usw. samt einer darinstehenden Finkenthenne und Larchen Platzes Gerechtigkeit.“ Das ist der im obigen Artikel beschriebene Standort.
3. Kat.Nr. 293 B. Das königleiche Damenstift Hall (Stiftmair, Stern). Laut Theresianischem Kataster heißt es: „eine Vogltenne im Milser Holz.„Für diese wird ein Schätzwert von 2 Gulden – also sehr niedrig – angegeben. Obwohl dafür auch im Transportobuch eine eigene Kataster Nr. 433 angegeben ist, fehlt die G.P.Nr. Trotzdem können wir sie lokalisieren, denn sie grenzt im Osten, Süden, Westen an die Gemeinde und im Norden an das gemeine Holz.
4. Kat.Nr. 298 I. Das Erzfürstliche Stift und Reglhaus (Grünegg). Laut Theresianischem Kataster heißt es: „eia Holzteil auf dem sogenannten Mösl von 22o1 Klafter, grenzt im Osten an das Moos usw. darin auch eine Voglhütte befindlich ist. Laut Transportobuch G.P. 1885 (Sandeck).“
5. Kat. Nr. 298 K. Das Erzfürstliche Stift und Reglhaus (Grünegg). Laut Theresianischem Kataster heißt es: „ein Holzteil der Mayrwald usw. samt einer darin ste– henden Voglhütte. Daraus ein Teil ist heute noch der Mayrwald G.P. 1677.“
6. Kat. Nr. 298 M. Das Erzfürstliche Stift und Reglhaus (Grünegg, Sternbach).
Laut Theresianischem Kataster heißt es:
„ausser obiger, eine Voglhütte auf der Mundfeis, grenzt allenteils an die Gemeinde, samt den dazugehörigen Hert.“ Obwohl eine eigene Kat.Nr. 439 F. gibt uns das Transportobuch keine G.P. an. Schätzwert ebenfalls 2 Gulden. (Hert = Unterkunft der Hirten, hier der Vogelfänger).
Dazu ein Aquarell aus dem Haller Damenstift: