Haushaltsplan 2015
Der vom Bürgermeister vorgelegte Budgetvoranschlag für das kommende Jahr wurde einstimmig angenommen. Er beträgt insgesamt 11.092.700 Euro, wobei 8.777.700 Euro auf den ordentlichen und 2.315.000 Euro auf den außerordentlichen Haushalt entfallen.
Sportsubventionen 2015
Für 11 Sportvereine wurden 42.000,- Euro genehmigt, insgesamt wird die sportliche Ausbildung von 372 Kindern und Jugendlichen gefördert.
Förderung für die Schaffung von Wohnraum
Ab 1. Jänner 2015 erhalten Käufer von geförderten Eigentumswohnungen eine Förderung in Höhe von 50 % des auf die jeweilige Einheit entfallenden Erschließungskostenbeitrages. Diese Förderung gilt auch für die Errichtung eines Eigenheimes oder den Zu- und Umbau des bestehenden Hauses, vorausgesetzt der Förderungswerber hat zumindest für zehn Jahre seinen Hauptwohnsitz in Mils begründet.
Änderung der Kanalgebührenordnung
Die Kanalbenützungsgebühr wurde von 2,083 Euro/ m³ auf 2,113 Euro / m³, somit um 3 Cent auf den vom Land empfohlenen Betrag angehoben. Die Erhöhung macht bei einem Dreipersonenhaushalt durchschnittlich 4,50 Euro pro Jahr aus. Die Kanalanschlussgebühren für Neubauten werden ab 1.1.2015 auf 3, 86 Euro angehoben und liegen damit noch deutlich unter der Landesempfehlung von 5,41 Euro/m³ umbauten Raum.
Kultursubventionen 2015
Für 11 im Kulturbereich tätige Vereine werden im kommenden Jahr auf Antrag von Kulturreferent Bgm.Stv. Thomas Kölli 23.580,- Euro ausgeschüttet.
Förderung regionaler Sport- und Freizeiteinrichtungen
Auf Antrag des Sport- und Jugendausschusses mit Obmann Thomas Weberberger werden zukünftig die Saisontickets für die Glungezerlifte bzw. die Freizeittickets für Milser Kinder mit 15,- und für Jugendliche mit 20,- Euro gefördert.
Haftungsübernahme für die Gemeindebetriebe Mils GmbH
Für das von der Gemeindebetriebe Mils GmbH für das Projekt Dorfzentrum bei der Raiffeisen Regionalbank Hall aufgenommene Darlehen übernimmt die Gemeinde die Haftung.
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Die Eigentümerfamilie des Landhotels Reschenhof beabsichtigt die bestehende Hotelanlage wesentlich zu erweitern. Um dies zu ermöglichen, wurden mehrere Grundstücke im Hotelareal, die derzeit unterschiedliche Widmungen aufweisen, in Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb mit einer Kapazität von maximal 250 Betten nach § 48 TROG umgewidmet.
Sitzungsprotokolle: hier (kein Link derzeit)
Josef Waldner 20.1.2015