Kraftwerksprojekt Weißenbach 2008

2008 infor­mier­te die Hall AG über den Plan eines Kraft­wer­kes, das das Was­ser des Wei­ßen­bachs über Mils in ein Kraft­werk im Gewer­be­park füh­ren soll­te. [Kraft­werks­pro­jekt 2008]

Letzt­lich kam das Pro­jekt nicht zustan­de (s. Arti­kel im Bezirks­blatt 16.12.2008):

Kraftwerksprojekt Weißenbach abgelehnt

Eine her­be Ent­täu­schung flat­ter­te kürz­lich der Hall AG mit der Post auf den Schreib­tisch. Bereits einen Monat nach der Was­ser­rechts­ver­hand­lung im Kur­haus in Hall hat nun die zustän­di­ge Behör­de des Lan­des Tirol einen nega­ti­ven Bescheid erlas­sen – den bereits zwei­ten in die­ser Cau­sa. Wäh­rend die Gemein­de Absam nun hofft, dass damit die­ses Pro­jekt gestor­ben ist, über­legt die Hall AG noch, ob sie gegen die­sen Bescheid erneut berufen.

Die­ser Bescheid spricht in aller Deut­lich­keit für sich“, kom­men­tiert Absams Bür­ger­meis­ter Arno Gug­gen­bich­ler die Ent­schei­dung des Lan­des Tirol. Die Grün­de für die­se ein­deu­ti­ge Ableh­nung sei­en meh­re­re: Neben einer mas­si­ven Ver­schlech­te­rung des öko­lo­gi­schen Gleich­ge­wichts in Absam und einer wesent­li­chen Beein­träch­ti­gung des Orts­bil­des war es vor allem der zu gerin­ge Nut­zen einer sol­chen Anla­ge, wel­che zu einer nega­ti­ven Beur­tei­lung durch die Behör­de geführt hät­ten. Über­dies habe das Land Tirol ein­deu­tig klar gemacht, dass es der Ein­räu­mung von Zwangs­rech­ten für die Lei­tungs­ver­le­gung nicht zustim­me. Dies kom­me näm­lich einer Ent­eig­nung nahe.

Wir sehen uns durch die­sen Bescheid in unse­rer Argu­men­ta­ti­on bestä­tigt“, erklärt Bgm. Arno Gug­gen­bich­ler. Lei­der sei­en die Beden­ken der Absa­mer von der Hall AG stets vom Tisch gewischt wor­den und man habe über die Nach­bar­ge­mein­de ein­fach drü­ber weg fahen wol­len. „Doch die­ses Mal hat sich der David durch­ge­setzt“ sieht sich Gug­gen­bich­ler bestä­tigt. Doch es kom­me dabei kei­ne Freu­de ab, dafür sei der Auf­wand an Zeit und Arbeit viel zu groß gewe­sen. „Es war viel Ärger für uns damit ver­bun­den“, bedau­ert Gug­gen­bich­ler die Vor­gangs­weis der Ver­ant­wort­li­chen bei den Hal­ler Stadt­wer­ken. „Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­der Mar­grei­ter hat bei die­sem Pro­jekt nicht nur gel­ten­de Geset­ze und EU-Richt­li­ni­en negiert, son­dern auch ver­sucht, sich dar­über hin­weg­zu­set­zen“, hält der Absa­mer Bür­ger­meis­ter mit sei­ner Mei­nung nicht hin­ter dem Berg. Als Beweis dafür brau­che man nur den Bescheid durch­zu­le­sen, der gespickt sei von Ablehnungen.

Massive Eingriffe

Aus dem Bescheid gehe klar her­vor, dass durch das Pro­jekt eine Ver­nich­tung der bestehen­den Gewäs­sers recken in Absam die Fol­ge sei. „Es stimmt auch nicht, dass die Gemein­de Absam die ent­spre­chen­de Dotie­rung ihrer Bäche bean­tra­gen müs­se“, betont Gug­gen­bich­ler. Die Lan­des­be­hör­de habe ein­deu­tig ent­schie­den, dass dies Auf­ga­be des Antrag­stel­lers, sprich der Hall AG, sei. Eben­so ein­deu­tig fal­le auch die Ent­schei­dung bezüg­lich der Ein­räu­mung von Zwangs­re­chen für den Lei­tungs­bau aus. „Die stellt eine Ver­let­zung von ver­fas­sungs­recht­li­chen Rech­ten dar“, so Gug­gen­bich­ler. Ver­gli­chen mit der öko­lo­gi­schen Ver­schlech­te­rung der Gewäs­ser­si­tua­ti­on ste­he über­dies der wirt­schaft­li­che Nut­zen durch das neue Kraft­werks­pro­jekt in kei­ner Rela­ti­on dazu. Auch in die­sem Punkt hät­te die Behör­de den Beden­ken der Absa­mer Recht gegeben.

Lösungsansatz

Wir möch­ten aber den­noch das Gespräch mit den Hal­ler wei­ter­hin suchen“, wil Bgm Gug­gen­bich­ler eine gemein­sa­me Lösung. Er habe sich dies­be­züg­lich bereits mit Halls Bür­ger­meis­ter Leo Von­metz in Ver­bin­dung gesetzt und ein Gespräch mit den Frak­ti­ons­füh­rern der Hal­ler Gemein­de­rats­par­tei­en sowie Ver­tre­tern der Hall AG geführt. Dabei habe an d Zusam­men­ar­beit bei der Moder­ni­sie­rung des bestehen­den Kraft­wer­kes sowie der Leis­tungs­stei­ge­rung der Kraft­wer­ke ent­lang des Amts­ba­ches ange­bo­ten. „Mit die­sen und noch eini­gen ande­ren Maß­nah­men las­sen sich sicher­lich 5 bis 7 GWh Mehr­leis­tung erzie­len“, klärt Gug­gen­bich­ler. Dies bedeu­te zwar nicht die von der Hall AG gewünsch­te Mehr­leis­tung von 14 GWh, aber immer­hin einen deut­li­chen Mehrertrag.

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