Eheschließungen und Blutsverwandtschaft

Eheschließungen und Blutsverwandtschaft

Die Bevöl­ke­rungs­ent­wick­lung ist wäh­rend der gesam­ten Unter­su­chungs­ziet (1625 – 1965) wegen der ver­kehrs­mä­ßig und wirt­schaft­lich güns­ti­gen Lage durch rege Zu- und Abwan­de­rung gekenn­zeich­net. Der Anteil der von aus­wärts zuge­hei­ra­te­ten Ehe­part­ner war schon immer groß (60–90%). Die Zahl der Ver­wandt­schaft­ehen im Ort erwies sich als bedeu­tungs­los. Unter der bäu­er­li­chen Bevöl­ke­rung ereig­ne­te sich seit 1625 kei­ne Ehe­schlie­ßung mit Dis­pens wegen Bluts­ver­wandt­schaft. Alle 4 Män­ner, die ihre Frau­en inner­halb der Groß­fa­mi­lie such­ten, gehör­ten der nicht­bäu­er­li­chen Bevöl­ke­rungs­grup­pe an. [..] Auf­fal­lend ist, dass von den 4 Ver­wandt­schafts­ehen 2 kin­der­los geblie­ben sind und den ande­ren bei­den nur je 1 Kind entstammte.

Quel­le: Plo­ner, Johan­na in: Bevöl­ke­rungs­geo­gra­phie von Mils bei Hall in Tirol, Diplom­ar­beit, Inns­bruck 1967

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