Das Armenhaus und die Armen

Die Armen

Frü­her war das Armen­recht eine rei­ne Ange­le­gen­heit der Fami­lie und der Nach­bar­schaft, also der Gesamt­heit der Bevöl­ke­rung einer Gemeinde.
Im Sprach­ge­brauch wur­de zwi­schen Dorf­ar­men und Haus­ar­men unter schieden.
Die Mit­tel um die­sen hel­fen zu kön­nen waren sehr beschei­den. Von alters­her war der Begriff “ zu Almo­sen “ oder “ zum Almo­sen “ u.s.w. eingeführt.Verschiedene Grund­stü­cke waren mit die­ser zweck­be­stimm­ten Abga­be belastet.Das heißt also pau­schal gesagt, dass die Grund­be­sit­zer indi­rekt für einen Teil der Mit­tel auf­kom­men mussten.
Schon sehr früh kamen Straf­gel­der “ zur Pön “ oder “ zu Pen “ u.s.w. dazu. Die­se Ein­he­bung von Straf­gel­dern zur Lin­de­rung der Not der Armen hielt sich rela­tiv lange.
Über die­se Geld­ein­nah­men kamen noch Natu­ral­ab­ga­ben, mit denen wie­der­um Güter und Stü­cke belas­tet waren dazu. “ Zu Brotteil „,
91 zur Brot­teil am Kirch­wei­ha­bend “ u.s.w.Brotlaibe waren dazu vor­ge­se­hen. Hier wird sofort klar, dass die Pfar­re in der Armen­be­treu­ung stark inte­griert war.
Die­se Abga­ben in Geld oder Natu­ra­le wur­den im Lau­fe der Zeit immer wie­der ent­wer­tet und in schlech­ten Zei­ten reich­ten die­se Mit­tel bei wei­tem nicht aus, um effi­zi­ent zu helfen.
Grö­ße­re Geld­mit­tel – immer noch sehr beschei­den – kamen über tes­ta­men­ta­ri­sche Stif­tun­gen nach dem Able­ben der Stif­ter her­ein, die vom Erbs­ver­mö­gen abge­zo­gen wurden.
Die Gemein­de konn­te sich nur über die “ Wues­tun­gen „, das sind Gemein­de­ab­ga­ben im Ver­hält­nis zu den Steu­ern, hel­fen. War der Geld­be­darf hoch, so wur­den die Abga­ben in Tei­len ( heu­te wür­de man sagen Pro­zen­ten ) auf die Steu­ern aufgeschlagen.
Im gro­ßen und gan­zen kann man sagen, es waren immer alle, die zu den Leis­tun­gen her­an­ge­zo­gen wur­den, so sie eben etwas hatten.
Dass der Geld­spe­ku­la­ti­on, dem Geld­ver­leih-wesen und-unwe­sen Tür und Tor offen­stan­den, ver­steht sich von selbst.Der hohe Ver­schul­dungs­grad der Bau­ern tat ein übriges.

Die Behinderten

Frü­her faß­te man geis­tig und kör­per­lich Behin­der­te zusam­men und bezeich­ne­te sie als “ unwelt­läu­fig „.Heu­te ist es fast nicht mehr mög­lich, die­se bei­den Grup­pen in alten Auf­zeich­nun­gen aus­ein­an­der zu halten.
Es ist irgend­wie doch erstaun­lich und beru­hi­gend zugleich, daß für unwelt­läu­fi­ge Kin­der rela­tiv gut in der Fami­lie gesorgt wur­de. So muss­te jeder Hof­über­neh­mer die klag­lo­se Ver­pfle­gung sei­ner unwelt­läu­fi­gen Geschwis­ter ver­si­chern( Besitz oder Übergabe—Vertrag ).Die­sen Kin­dern wur­de vom Über­ge­ber auch mehr Erb­ver­mö­gen zuge­stan­den als den Wei­chen­den. Die­ses Kapi­tal blieb zwar beim Besit­zer­sohn “ stil­lie­gen „, konn­te also nicht auf­ge­kün­digt und abge­for­dert wer­den, wur­de aber meist mit 4% ver­zinst. Die­ser Kapi­tal­ertrag war meist für eine beschei­de­ne, aber klag­lo­se Ver­sor­gung aus­rei­chend ( Her­ber­ge, Haus­manns­kost, Beklei­dung, Beschuhung u.s.w ). Lei­der gab es in Mils –  wie in ande­ren Tiro­ler Gemein­den auch – nicht sel­ten zwei oder meh­re­re behin­der­te Kin­der in einer Fami­lie, dann wur­de die Ver­sor­gung schon sehr kri­tisch. Die­sem Umstand wird bei der Beur­tei­lung wirt­schaft­li­cher Nie­der­gän­ge von Bau­ern­gü­tern zu wenig Rech­nung getragen.
Neben­bei sei erwähnt, daß die Gemein­de nicht sel­ten in arge finan­zi­el­le und huma­ni­tä­re Schwie­rig­kei­ten geriet, wenn meh­re­re wei­chen­de Mil­ser aus­wärts zum Krüp­pel wur­den. Ärzt­li­che Behand­lung, Heim­trans­port und Ver­sor­gung gin­gen zu Las­ten der Gemein­de­kas­sa. Hier kam das Hei­mat­recht und die Gemein­de­zu­stän­dig­keit voll zum tragen.
Nicht sel­ten wur­den die Ein­nah­men des Früh­mess-Bene­fi­zi­ums für sol­che Zwe­cke ver­wen­det, wenn gera­de kein Bene­fi­zi­at hier war.
Erst vor ca.180 Jah­ren hat man erkannt, daß tau­be und stum­me Mit­bür­ger lern­fä­hig waren, wodurch einem ansehn­li­chen Teil der Behin­der­ten gehol­fen wer­den konn­te (sie­he Chro­nik Taubstummen-Institut ).
Und gera­de die ver­ant­wort­li­chen Her­ren die­ses von Süd­ti­rol ( mit kur­zem zwi­schen­zeit­li­chen Auf­ent­halt in Hall ) hier­her über sie­del­tem Insti­tu­tes waren es, die sich für eine Neu­ord­nung des Armen­we­sens in Mils einsetzten.

Das Armenhaus

Auch in Mils stand ein sol­ches. Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrt­hun­dert stand es dort, wo nach­her Tier­arzt Mager­le sein Haus bau­te( heu­te also nörd­lich der Spar­kas­sa in der Schnee­burg­stras­se, Ost­sei­te ).Die­ses letz­te Armen­haus in Mils brann­te am 18.August 1943 ab.
Wann immer eine Sta­tis­tik Auf­schluss gibt, ist es kaum zu glau­ben, daß so vie­le Per­so­nen in die­sem Haus woh­nen konnten.Es war stän­dig überbelegt.
Dass sich die Gemein­de ent­schlie­ßen muss­te, irgend etwas zu unter­neh­men, um die­sen Zustand zu ändern, war ein Gebot der Zeit, zumal mit dem Taub­stum­men-Insti­tut meh­re­re huma­ni­tä­re Kräf­te nach Mils kamen.Das Übel wur­de erkannt, auf­ge­zeigt und ange­pran­gert, aber gleich­zei­tig auch etwas zur Abhil­fe geleistet.

Das neue Armenhaus

Zu dem gro­ßen Druck, dem die Gemein­de Mils durch die Platz­not, die mie­sen Ver­hält­nis­se im Armen­haus aus­ge­setzt war, kam die neue huma­ni­tä­re Wel­le. Die Gemein­de muß­te reagie­ren, ein grö­ße­res Armen­haus war drin­gend not­wen­dig geworden.

Zur sel­ben Zeit stand die Bau­ers­fa­mi­lie Huber vor dem wirt­schaft­li­chen Ruin.Das Gut muß­te ver­stei­gert werden.Ein neu­er Ver­sor­gungs­fall stand ins Haus.
So beschloß der Gemein­de-Aus­schuss die­ses Anwe­sen bei der Lizi­ta­ti­on zu erwer­ben – falls der Preis trag­bar ist.

Im Jah­re 1892 wur­de das Gut des Micha­el Huber käuf­lich erwor­ben (sie­he Gemein­de­rats­pro­to­kol­le bez. Armen­haus), 1893 erfolg­te die Grundsteinlegung.

Sie­he auch:

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das Kommentar muss vor Veröffentlichung von der Redaktion freigegeben werden.

Nach oben scrollen